Kann denn nicht mal einer an die Künstler denken?

Im Hintergrund brodelt sie weiter: Die Urheberrechtsdebatte. Die Fronten sind verhärtet. Die Unterhaltungsindustrie führt die Diskussion schon sein Jahren mit Kampfbegriffen wie dem des „Raubkopierers“ oder lässt Anonymus im Stil eines Splatterfilms zum Kulturfledderer werden, während die Gegenseite (wobei es da eigentlich keine geschlossene Gruppe gibt) den Verlagen ihre Versäumnisse bei der Anpassung an das Internet vorwerfen und die selben Anonymus (bzw. eine Untergruppierung) die privaten Daten von Unterzeichnern eines offenen Briefes mit dem Titel „Wir sind Urheber“ veröffentlichten Eine vernünftige Diskussion scheint nicht mehr möglich. Die Verlage, die sich zuletzt mit dem fragwürdigen Leistungsschutzgesetz aus der Deckung gewagt haben, beklagen eine „Umsonstmentalität“, die Verbraucher eine Gier der Verwertungskartelle.

Zwischen den Stühlen schienen dabei die Urheber selbst zu sitzen. Sobald es ein Kulturschaffender wagte zu äußern, dass er für seine Arbeit auch gerne bezahlt werden möchte, wurde ihm das Stigma des raffgierigen Geldsacks angehängt (vollkommen egal, wie viel er tatsächlich verkaufte). Künstler, die sich gegen GEMA, Label oder für unbezahlte Downloads aussprachen – freilich in der Regel ohne daraus auch tatsächlich Konsequenzen zu ziehen – wurden zu Helden erklärt und fortan als Beispiel präsentiert, dass es ja auch anders ginge. Die restlichen Kulturschaffenden wurden kurzerhand zu Opfern ihrer Ausbeuter erklärt und ihnen wurde Selbstvermarktung nahe gelegt.

Die Realität ist dabei, wie so oft, etwas komplizierter. Zwar haben alle Seiten in einigen Punkten zumindest nicht vollkommen Unrecht, trotzdem dürfte der (scheinbaren) Mehrheit ein vertiefter Blick auf die Verhältnisse kaum gefallen. Zeit für ein paar unpopuläre Gedanken über das Urheberrecht.

Die Fehler der Unterhaltungsindustrie

In den letzten Jahrzehnten haben sich die Verlage aller Medienarten nicht unbedingt mit Ruhm bekleckert. Die vielleicht schwerwiegendste Anschuldigung ist, der Funktion als Qualitätskontrolle nicht mehr in ausreichendem Maß nachzukommen. Mit der Veröffentlichungsflut von Filmen, Büchern, Alben und Videospielen, die den Kunden nicht mehr längere Zeit fesseln, sondern schnell nebenbei verkonsumiert und danach bald wieder aus dem allgemeinen Gedächtnis verschwinden, haben die Verlage nicht zuletzt selbst zur sinkenden Wertschätzung ihrer Produkte beigetragen.

Ebenso unzweifelhaft haben es die Verlage über Jahre verpasst, neue legale und bezahlbare Vertriebsstrukturen aufzubauen, die sich durch die neuen Technologien angeboten hätten. Stattdessen wurde die ganze Energie darauf verwendete, die sich bildenden illegalen Strukturen zu bekämpfen. Und falls doch mal eine Alternative geschaffen wurde, wollten sich die Verwerter die Kostenersparnis, die sich aus dem Wegfall von Zwischenhändlern wie Vertrieb und Einzelhandel ergaben, in die eigene Tasche stecken, statt sie wenigstens teilweise an den Kunden weiter zu geben.

An dieser Stelle könnte man noch eine Weile weiter machen. Ich selbst habe mich 2009 nach der abgesagten Musikmesse Popkomm bereits ausführlicher mit diesem Thema beschäftigt (interessant an dieser Stelle auch die folgende Diskussion mit einem Inhaber einer kleineren Plattenfirma) und es ließen sich sicher noch weitere Dinge finden. Die Frage ist aber: spielt das eine Rolle?

Erst die Musik, dann die Moral?

Ohne Zweifel arbeiten die Verlage bei der Schätzung ihrer durch illegale Downloads und andere Formen der Weitergabe erlittenen Verluste mit vollkommen überhöhten Zahlen. Allein die Zahl der Downloads ist bereits nur geschätzt bzw. aus stichprobenartigen Einblicken hochgerechnet. Aber allein die Behauptung, dass jede unbezahlte Weitergabe einem verpassten Verkauf entsprechen würde, ist absolut unhaltbar. Selbstverständlich hätte sich nicht jeder, der einen Song oder Film bzw. ein Album oder Spiel auf die Festplatte zieht, das entsprechende Produkt sonst auch gekauft, in vielen Fällen wird die Datei nicht mal genutzt und bald vergessen. Das ist die eine Seite.

Auf der anderen Seite steht allerdings die für mich gewichtigste Frage, auf die am Ende immer wieder alles hinausläuft: Wenn ich nicht bereit bin, dem Urheber oder Rechteinhaber für die Nutzung von Inhalten auch etwas zu zahlen, warum verzichte ich dann nicht darauf und eigne mir diese Inhalte überhaupt an?
Egal was Künstlern, Verlagen oder Verwertungsgesellschaften als vorgeworfen wird, ob mit Recht oder nicht, am Ende wird man immer wieder auf diese Frage zurückkommen, auf die ich bisher noch keine befriedigende, meistens jedoch gar keine Antwort bekommen habe. Scheinargumente, warum das unbezahlte Kopieren unproblematisch, wenn nicht sogar das gute Recht des Nutzers ist, gibt es derweil reichlich.

Das Bedürfnis

Ein gerne angeführter Grund für den illegalen Austausch von Inhalten im Internet ist das Fehlen von legalen Vertriebsstrukturen. Es gäbe, so das Argument, ein Bedürfnis des Konsumenten nach einfachen und preiswerten Wegen, diese Inhalte zugänglich gemacht zu bekommen, also etwa ohne in ein Geschäft gehen oder einen Versand abwarten zu müssen. Und da die Urheber und ihre Vertreter diese Strukturen bisher nicht in ausreichendem Maß aufgebaut haben, bräche sich dieses Bedürfnis eben andere Bahnen. Klingt logisch, oder?

Ganz so einfach ist es dann aber nicht und damit wären wir schon wieder bei der alles entscheidenden Frage aus dem vorletzten Absatz. Wenn ich etwas haben möchte, das einem Anderen gehört, gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten: 1. Wir werden uns über die Bedingungen einig und ich erhalte es. 2. Wir werden uns nicht über die Bedingungen einig und ich muss auf dieses Gut verzichten, so wie er auf mein Geld verzichten muss.
„Wenn du es mir nicht zu den Bedingungen verkaufst, die mir passen, nehme ich es mit halt so“ kann allerdings keine akzeptable Option sein.

Wenn ich mich mit dem Verkäufer nicht über die Bedingungen des Verkaufs einigen kann, muss ich eben auf die Ware verzichten. Wenn genügend andere Interessenten der gleichen Meinung sind und die Konsequenz ziehen, wird der Anbieter irgendwann seine Bedingungen ändern müssen. Wenn nicht, habe ich schlicht Pech. Denn…

Kulturelle Teilhabe

…es handelt sich bei den fraglichen Inhalten nicht um lebensnotwendige Güter. Eines der abstruseren Argumente für Tauschbörsen und Co ist die kulturelle Teilhabe von finanziell schlechter gestellten Bevölkerungsgruppen. Wer dann für das Urheberrecht argumentiert, sieht sich dem Vorwurf ausgesetzt, er wolle die Finanzschwachen ausschließen. Die Argumentationskette hat gleich mehrere Lücken.
Zunächst bedeutet kulturelle Teilhabe zwar den Zugang zu Kultur, aber nicht den Anspruch ein bestimmtes Medium zu einem bestimmten Zeitpunkt zugänglich gemacht zu bekommen. Zugespitzt könnte man sagen: Das neue Justin Biber-Album am Tag des Erscheinens in den Händen zu halten bzw. auf dem MP3-Player zu haben, ist kein Menschenrecht. Wer sich ein bestimmtes Medium zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht leisten kann, muss eben so lange warten, bis er das Geld zusammengespart hat bzw. der Preis gesunken ist. Sollten für Kultur gar keine Mittel verfügbar sein, gibt es noch immer andere Quellen wie Rundfunk und Fernsehen (die eigentlich alle denkbaren Genres abdecken sollten), Bibliotheken, etc.

Viel wichtiger ist aber ein anderer Punkt: Es ist nicht die Aufgabe der Urheber und Verlage, für die Möglichkeit der kulturellen Teilhabe zu sorgen. Es ist die Aufgabe der Gesellschaft. Genau so, wie wir auch nicht von den Lebensmittelproduzenten verlangen, einen Teil ihrer Produktion kostenlos für die Bedürftigen bereit zu stellen, müssen wir als ganze Gesellschaft über die Sozialsysteme die Leistungsbezieher in die Lage versetzen, sich Kultur leisten zu können. In welchem Umfang das geschieht, muss politisch ausgehandelt werden. Es ist aber eben ganz sicher nicht das Problem derer, die Kultur schaffen oder verkaufen.

Und schließlich ist dieses Argument vor allem eine Nebelkerze, die davon ablenken soll, dass der Großteil der illegalen Weitergaben eben nicht an Menschen gehen, die sich zwischen etwas kultureller Teilhabe und vernünftigem Essen entscheiden müssen, sondern an Gutsituierte, die sich den Kauf der Inhalte (zumindest der Inhalte, die sich wirklich nutzen) sehr wohl leisten könnten und sich das Material mit Hilfe aktuellstem Equipment aneignen.

Das Recht auf Privatkopie

Gerne angeführt wird auch das „Recht auf Privatkopie“. Dieses Recht, so die Argumentation, erlaube das Kopieren und Weitergeben von Medien wie Tonträgern, Filmen und Videospielen. In Verbindung gebracht wird das gerne noch mit der Pauschalabgabe auf Speichermedien und Kopiergeräte, mit der man ja quasi bereits gezahlt hätte. Mancher geht so weit zu behaupten, jeder Kopierschutz sei unzulässig, weil damit das Recht auf Privatkopien einschränkt würde.

Wie bei den meisten urbanen Legenden sieht die Realität auch hier anders aus. Die Zulässigkeit von Kopien wird im § 53 des Urheberrechts geregelt. Demnach sind vom Urheber oder Rechteinhaber nicht sanktionierte Kopien in einigen wenigen, sehr eng umrissenen Fällen tatsächlich zulässig. Es wird aber wohl niemanden überraschen, dass die meisten Fälle in der Diskussion diese Bedingungen nicht erfüllen.
Daneben gibt es ein BGH Urteil aus dem Jahr 1978, das die Zahl der nicht strafrechtlich verfolgen Kopien auf sieben Stück im aller engsten Umfeld festlegt. Jedoch einen Kopierschutz digital auszuhebeln ist in keinem Fall erlaubt.

Die Pauschalabgabe auf Leer- und Speichermedien wiederum soll eine Kompensation für die legalen unbezahlten Kopien sein. Allein ein Blick auf die Ausmaße muss aber klar machen, dass damit nicht Kopien in unbegrenzter Menge legalisiert sind. Für eine Festplatte mit einem Terrabyte Speicherplatz fallen weniger als 50 € Abgabe an. Das entspräche umgerechnet zum Beispiel bei einem Musiker je nach dem im Vertrag festgelegten Anteil des Künstlers den Tantiemen für ca. 33-100 verkaufte Alben, während die Speicherkapazität rund 15.000 Alben in gängiger Komprimierung fasst.

Natürlich könnte man an dieser Stelle einwerfen, dass es auch Menschen gibt, die Speichermedien, Drucker, Kopierer usw. tatsächlich ausschließlich für eigene Inhalte nutzen. Das ist sicherlich möglich. Die Zahl der Nutzer, die aber wirklich überhaupt keine Filme, Musik oder Spiele aus ihrem Umfeld beziehen, nie einen Artikel ausdrucken, ein Kapitel eines Buches kopieren usw. dürfte sich aber in Grenzen halten.

Nach den Argumenten, warum es ja eigentlich sogar rechtmäßig ist, Inhalte unbezahlt zu nutzen oder sogar zu verbreiten, kommt der zweite argumentative Block. Es ist vielleicht nicht ganz korrekt, aber doch zumindest alles nicht so schlimm, denn…

Wir stehlen ja nicht, wie kopieren nur!

Das klingt doch auf den ersten Blick wunderbar. Es wird dem Urheber oder Rechteinhaber ja gar nichts weggenommen. Er hat es ja noch. Es wird nur ein Duplikat angefertigt. Garniert wird diese Variante oft noch mit dem Hinweis, dass der Preis für eine CD/DVD, eines Buches oder auch den legalen Download ja unverschämt wäre, wenn man bedenke, wie gering der (Material) Preis einer Kopie sei. Es könnten ja nahezu zum Nulltarif beliebig viele Kopien hergestellt werden.

Das ist natürlich nicht von der Hand zu weisen, wenn man als Anfangspunkt den Moment setzt, in dem wir ein fertiges Master-Exemplar von unserem Inhalt in der Hand halten, den wir nur noch vervielfältigen müssen. Zu diesem Zeitpunkt sind allerdings die Produktion und der kreative Prozess bereits abgeschlossen und damit die Teile, die den Kulturschaffenden Arbeit gemacht und ihnen Geld gekostet hat.

Exkurs: Der Preis der Musik

Um das zu verdeutlichen, möchte ich hier mal ein konkretes Beispiel mit realistischen Zahlen einfügen. Der Bereich, in dem ich dabei zuhause bin, ist die Musik. Dort muss man sich allerdings auch im Klaren sein, dass die Superstars, die Millionen von Einheiten absetzen, eine absolute Ausnahme sind. Der Großteil der Musiker kommt mit ihrer Tätigkeit gerade so über die Runden bzw. hat noch einen „normalen“ Job nebenher.

Nehmen wir also an, eine Band nimmt ein normales Album mit 12 Songs und knapp 60 Minuten auf. Für Aufnahmen auf einem Niveau, das eine Veröffentlichung auf einem Indy-Label grundsätzlich ermöglichen würde, muss man für Vorproduktion, etwa zwei Wochen Studio-Zeit, Nachproduktion und Mastering zwischen 10.000 € und 15.000 € veranschlagen, wobei der höhere Wert näher an der Wahrheit liegen dürfte. Dabei reden wir nicht von einem großen Studio oder einem bekannten Produzenten, sondern von einem semiprofessionellen Level. Dazu kämen natürlich noch Unterbringung, Verpflegung und eventuell Verdienstausfall für diese Zeit.

Allerdings kommen die Songs ja auch nicht aus dem Nichts. Nehmen wir an, dass unsere Band ein Jahr (und das ist nicht viel) an diesem Material komponiert und arrangiert hat. In dieser Zeit muss natürlich der Proberaum bezahlt werden. 200 € pro Monat sind da kaum zu hoch gegriffen. Das wären weitere 2400 €. Weitere Nebenkosten wie die Fahrt zum Proberaum, das eine oder andere Kaltgetränk und die Pizza vom Bringdienst lassen sich schwerer beziffern.
Dazu kommt bei einer vier- oder fünfköpfigen Band nicht selten Equipment im Wert von 10.000 € und mehr, wenn Verstärker und Co für Proberaum, Bühne und Studio geeignet sein sollen.

Also selbst bei einer vorsichtigen Schätzung sind wir an dem Punkt, an dem unsere Musiker das Master-Exemplar in den Händen halten, bei rund 25.000 €. Realistischer dürfte in den meisten Fällen rund ein Drittel mehr sein. Schon die werden für die meisten Musiker durch eine Veröffentlichung kaum heraus zu holen sein.

Haben wir nicht noch etwas vergessen? Haben wir! Die Arbeitszeit fehlt bisher in der Gleichung. Wenn wir bei dem Jahr Vorlauf bleiben, pro Woche zwei Proben mit je drei Stunden. Das Ergäbe bei fünf Bandmitgliedern ein Pensum von 1560 Stunden. Zu welchem Stundenlohn (brutto versteht sich) wollen wir das in die Rechnung einpreisen?

Vermarktet euch doch selbst!

Nun haben die selbsternannten Reformatoren einige Vorschläge parat, wie sich die Situation der Künstler verbessern ließe. Statt nur einen Bruchteil von vielleicht 10% des Ladenpreises eines Tonträgers zu bekommen, wird vorgerechnet, könnte ein Musiker in der Selbstvermarktung 50% und mehr für sich beanspruchen. Für Literatur gibt es E-Books oder Print On Demand, sollte man auf die Papierform partout nicht verzichten wollen. Das klingt erstmal wunderbar.

Das Problem an der Idee ist der Moment, in der eine Bekanntheit erreicht werden soll, mit der so viele Einheiten abgesetzt werden, dass mit dem Produkt Geld verdient werden kann. Ein Verlag, egal ob Musik, Literatur, Film oder Spiel, hat ja nicht nur die Aufgabe, das Endprodukt zu produzieren und vorzufinanzieren (besonders dem zweiten Teil kommen auch immer weniger Rechteverwerter nach und verschieben das unternehmerische Risiko komplett auf den Urheber ab), sondern nutzen auch ihre Kanäle, um das Produkt überhaupt den potenziellen Käufern näher zu bringen.
Das ist auch nötig, denn bei den Unterhaltungsmedien erleben wir seit einigen Jahren eine Veröffentlichungsschwemme, bei der niemand mehr den Überblick behält. Zwar gibt es durch die neuen Medien auch eine reihe zusätzlicher digitaler Kanäle, um auch sich aufmerksam zu machen, diese werden aber auch von sehr viel mehr Menschen intensiv genutzt ? Am Ende dürfte es dadurch sogar schwerer geworden sein, sich im allgemeinen Stimmgewirr Gehör zu verschaffen.

An dieser Stelle kommen Verlage, Vertriebe und Promo-Agenturen ins Spiel. Die platzieren die Künstler im Handel, sorgen für Interviews, Storys und Anzeigen in den Medien, vermitteln Auftritte, Lesungen, usw.
Es ist möglich, dass es auch ohne diese Strukturen geht. Erfolgreiche Beispiele dazu fehlen allerdings. Gerne werden die Youtube-Erfolge einiger Musiker angesprochen, die allerdings auch nur dazu führten, dass die Betreffenden einen Label-Vertrag angeboten bekamen und erst danach verdienten sie damit auch Geld. Andere Versuche der direkten Finanzierung, sei es durch kostenpflichtige Downloads, Zahl-was-es-dir-wert-ist-Modelle oder auch Crowdfunding waren bisher nur bei etablierten Künstlern erfolgreich – und selbst da hat mancher den Schritt bereut.

Kulturflatrate

Schließlich bleibt noch das schwere Geschütz, die Kulturflatrate oder, wie es die Grünen in ihrem aktuellen Entwurf bezeichnen, die Fairnesspauschale. Die Idee ist bestechend einfach. Ähnlich etwa wie bei den Rundfunkgebühren soll eine Pauschalabgabe, entweder als Steuer oder etwa als zusätzliche Gebühr für einen Internetzugang, eingezogen werden und die private (also nicht-kommerzielle) Weitergabe von Inhalten abgelten. Die Einnahmen werden dann nach einem Schlüssel an die Urheber ausgeschüttet, die damit (so z.B. die Argumentation der Grünen) erstmal für die Weitergabe über das Internet entschädigt würde.
Wie bei vielen Ideen, die komplexe Probleme einfach zu lösen scheinen, gibt es aber auch hier einen Haken. Bisher konnte oder wollte zumindest noch niemand sagen, wer am Ende mehr zahlen oder auf Geld verzichten soll. Denn der eigentliche Zweck dieses Konzepts ist, zumindest auf der individuellen Ebene, eigentlich ein anderer.

Geäußert wird dieser Vorschlag in der Regel von Menschen mit einem hohen Medienkonsum, die dafür gerne weniger zahlen würden, als sie im Moment müssen bzw. müssten. An dieser Stelle gäbe es zwei Möglichkeiten. Entweder die Urheber und Rechteinhaber bekämen weniger Geld oder der Rest der Bevölkerung müsste diese Summe ausgleichen.
Beides wird den Betroffenen schwer zu vermitteln sein. Urheber und Verwerter dürften ebenso wenig einsehen, warum sie auf Geld verzichten sollen, damit Einige noch mehr von ihrer Arbeit für noch weniger Geld genießen sollen, wie Menschen mit wenig Medienkonsum verstehen werden, warum sie den hohen Medienkonsum anderer Mitbürger subventionieren sollten. Auf diesen Widerspruch aufmerksam gemacht, folgt dann gelegentlich ein halber Rückzieher. Die Kulturflatrate solle ja ein freiwilliges Angebot sein. Spätestens da wird deutlich, dass es vor allem um einen persönlichen Rabatt geht.

Auch darüber hinaus hat die Kulturflatrate fragwürdige Aspekte. Einerseits würde damit eine Art bedingungsloses Grundeinkommen für die Urheber und Verlage geschaffen. Das ist eine Forderung, die von Kulturschaffenden zwar nie gestellt wurde, die ihnen aber immer wieder vorgeworfen wird, zum Beispiel durch den CCC in der Antwort auf Sven Regeners Ausbruch im Frühjahr.
Gleichzeitig legt man damit aber auch nahezu den Höchstgewinn fest, auf den die Produzenten von Unterhaltungsmedien ein Anrecht haben. Denn zumindest theoretisch ließen sich sämtliche Interessenten an den Inhalten mit einer einzigen gekauften Einheit versorgen. Solange die Weitergaben nicht gegen Bezahlung erfolgen, wäre sie nach diesem Modell legal und mit der Pauschale komplett abgegolten.

Es ist unmöglich vorherzusagen, wie genau sich die Umsätze mit Unterhaltungsmedien entwickeln würden. Man darf aber davon ausgehen, dass sie grundsätzlich sinken dürften, wenn die Hürde der Illegalität der Weitergabe wegfällt. In einigen Branchen bzw. Genres werden die Fans auch mit den neuen technischen Möglichkeiten ein Originalexemplar in den Händen halten wollen und mit besonders aufwändigen Sammlerausgaben, die bei Filmen, Videospielen und Musik heute schon regelmäßig veröffentlicht werden, ließen sich die Umsatzeinbußen sicher zum Teil auffangen. In anderen Bereichen, in denen die Bindung an den Künstler – wenn überhaupt, dann nur kurzfristig – erfolgt und die Inhalte eher als Wegwerfartikel gekauft werden (oder eben nicht), kann man darauf nicht hoffen.

Kann denn nicht mal einer an die Künstler denken?

Auch das Gespenst des Rock-Millionärs, der nach Jahrzehnten ohne kreatives Lebenszeichen von den Tantiemen vergangener Tage lebt, ist Realität. Es ist aber die Realität einer verschwindend kleinen Gruppe. Vorschläge, den Schutz etwa von Kompositionen zu verkürzen, wirken so eher wie ein symbolischer Akt in einem Kampf gegen einen imaginären Gegner, zumal der mehr als überwiegende Anteil der illegal geladenen Inhalte heute brandneu ist.

Nicht weniger im Symbolischen bleibt aber auch der Ansatz, die Künstler aus den Händen der „Contentmafia“ befreien zu wollen. Es hat einen Grund, warum sich die Kulturschaffenden immer wieder in deren Hände begibt: Nur so lässt sich überhaupt Geld mit geistigen Inhalten verdienen.
Wenn etwa Musiker über die Gema schimpfen, kommt das beim Publikum gut an. Warum nutzt aber kaum jemand die Möglichkeit, gemafreies Material zu veröffentlichen? Der simple Grund ist, dass sie auf die Einnahmen aus Airplay etc. nicht verzichten können und wollen, die sich individuell kaum erfassen, geschweige denn eintreiben ließen. Es gibt auch bereits Möglichkeiten, bei denen die Schöpfer Dienstleistungen wie Vertrieb, PR etc. als Einzelpakete nach den eigenen Wünschen und Bedürfnissen buchen können und davon abgesehen auf eigene Rechnung arbeiten. Allerdings hat sich auch dieser Weg, für Menschen ohne einen bereits vorhandenen Bekanntheitsgrad, als wenig erfolgreich erwiesen.

Es stimmt, dass die Strukturen der Verlage aller Medienarten überarbeitungswürdig sind und sich in den letzten Jahren teilweise sogar zu Ungunsten der Urheber verändert haben. Die Kosten, das unternehmerische Risiko und die Gewinne werden oft nicht in einem fairen Verhältnis aufgeteilt. Die Konsequenz daraus kann aber kaum sein, sich die Inhalte auf inoffiziellen und illegalen Quellen zum organisieren, denn dabei bekommen die Urheber statt wenig gar nichts.

Dabei gäbe es durchaus Wege, den Künstlern tatsächlich zu helfen. Crowdfunding, um ihnen die Kosten der Produktion abzunehmen, zum Beispiel. Das garantiert zwar (in der Regel) noch keinen Gewinn, nimmt aber immerhin das Kostenrisiko vom Künstler. Billiger als der Kauf des entsprechenden Mediums, wird das allerdings in der Regel auch nicht. Aber angeblich geht es ja nicht darum, nur selbst möglichst billig davon zu kommen.

Im Original veröffentlicht beim Spiegelfechter.

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